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Kundmachung: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats

|   Politik

Donnerstag, 2. Mai, 18:00 Uhr

KUNDMACHUNG gem. § 45 (4) der O.Ö. GemO 1990 i.d.g.F.
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding

am Donnerstag, den 2. Mai, Beginn 18:00 Uhr,

im Stadtsaal. 

Am Beginn der Gemeinderatssitzung finden Ehrungen statt. Aufgrund dessen entfällt ausnahmsweise gem. den entsprechenden Richtlinien die Möglichkeit, Fragen an den Gemeinderat zu stellen.


TAGESORDNUNG:

 

  1. Privates Realgymnasium Leonding
  2. Prüfung der Gemeindegebarung durch den Prüfungsausschuss am 25.04.2024 - Kenntnisnahme des Prüfberichts
  3. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023
  4. Infrastruktur- und Immobilien Leonding GmbH und Infrastruktur- und Immobilien Leonding GmbH & Co KG - Jahresabschlüsse 2023 - Kenntnisnahme
  5. Erlassung einer Feuerwehr – Gebührenordnung und Feuerwehr - Tarifordnung
  6. 44er Haus, Stadtplatz 44 - Änderung der Tarifordnung
  7. Vereinbarung zur Umsetzung und Finanzierung der "Citybuslinie 194"
  8. Werkvertrag LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste
  9. Errichtung einer Übergangslösung für das private Realgymnasium – Auftragsvergabe (Baumeister + Dachdecker)
  10. Abschluss eines neuen Mietvertrages mit der Firma Enacon-Zt-GmbH
  11. Öffentliche Abwasserbeseitigung; Kanalsanierung SK4, Erd- und Baumeisterarbeiten; Auftragsvergabe
  12. Straßensanierungsprogramm 2024 - Auftragsvergabe
  13. Straßenbau - Alhartinger Weg/ Anna-Mitgutsch Straße – Auftragsvergabe
  14. Vereinbarung Errichtung Lilo Radweg von der Füchselbachstraße bis zur Steinkellnerstraße – mit der Landesstraßenverwaltung
  15. Vertragsverlängerung zur Durchführung der Leondinger Akademie für Literatur
  16. Klimastrategie der Stadt Leonding - Beschlussfassung
  17. Bodenfest- Feierlichkeit zum Beitritt des Bodenbündnisses
  18. Berichte der Bürgermeisterin
  19. Allfälliges

Die Bürgermeisterin:
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 54 Abs. 6 der O.ö. GemO 1990 W.g.F. jedermann in die genehmigte Verhandlungsschrift der Sitzung des Gemeinderates Einsicht nehmen kann. Gegen Kostenersatz können auch Kopien erstellt werden.

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