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Antwort: Das Pyrotechnikgesetz verbietet ganzjährig die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet. Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu befürchten sind. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.
Antwort: Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss diesen binnen drei Tagen im Rathaus Leonding, Bürgerservice melden. Den Hund darf nur halten, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Bei der Meldung sind neben den allgemeinen Daten ein Sachkundenachweis vorzulegen und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über Euro 725.000,00 für den Hund nachzuweisen.
Antwort: Um das Nacht-AnurfSammelTaxi (AST) zu benützen, muss er sich im Rathaus Leonding, Bürgerservice eine Leocard ausstellen lassen. Dafür sind Euro 7,00 Einsatz zu hinterlegen und ein beliebiger Betrag aufzubuchen. Damit kostet die Fahrt dann Euro 4,00, für Erwachsene Euro 5,50. Dieses Angebot ist auf Leondinger eingeschränkt.
Antwort: Eine Handhabe gegen den Lichtentzug durch die Bäume im benachbarten Garten gibt es nur, wenn die Beeinträchtigung unzumutbar ist.
Nach § 364 Absatz 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch genügt eine bloß wesentliche Beeinträchtigung nicht; vielmehr muss die Beeinträchtigung „unzumutbar" sein.
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