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Pflicht seit 2010

Registrieren Sie Ihren Hund

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen (bereits seit dem Jahr 2010) ihren Hund chippen und auch registrieren. Die Registrierung erfolgt aber nicht automatisch, sondern muss selbstständig durchgeführt werden. Eine Bestätigung der Registrierung muss nun (seit September 2021) bei der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Aber auch Hunde, die schon vor diesen Zeitpunkt gemeldet wurden, müssen noch registriert werden. Dies kann zum Beispiel der Tierarzt, der den Hund mit dem Chip versieht, vornehmen. In diesem Fall erhalten sie eine Bestätigung der Heimtierdatenbank. ,

Ansonsten kann über PETCARD || Die Meldestelle für Ihr Haustier! oder ANIMALDATA.COM - Startseite die Registrierung selbst durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie den Status Ihrer Registrierung – nur so kann Ihr Hund per Chip zugeordnet werden.

Bei Neuanmeldungen eines Hundes muss gemäß Oö. Hundehaltegesetz i.d.g.F. Nachstehendes vorgelegt werde:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
  • Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank. Falls diese Bestätigung bei der Meldung noch nicht vorliegt, ist diese binnen zwei Monaten nachzureichen.

 Für etwaige Fragen stehen Ihnen Frau Feiler Birgit 0732 6878 - 130304 sowie Frau Schnelle unter 0732 6878 - 130302 zur Verfügung.

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