Bewerbungen, welche nach der Ausschreibungsfrist einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Auswahlverfahren sieht aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Vorauswahl vor. Je nach Position kommen im Bewerbungsverfahren verschiedene Methoden (Vorstellungsgespräch, Hearings, …) zum Einsatz. Seitens der Stadtgemeinde werden keinerlei Vorstellungskosten übernommen.

Die Auswahl, Aufnahme und Einreihung neuer Bediensteter erfolgt auf Basis der geltenden rechtlichen Vorgaben – speziell Oö. Gemeinde- Dienstrechts- und Gehaltsgesetz, Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz bzw. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.