Eheschließung
Getraut wird
- Dienstag und Donnerstag von 9 bis 17 Uhr,
- Montag und Freitag von 9 bis 11:30 Uhr und
- Samstags von 9 bis 11:30 Uhr.
Bevor Sie jedoch getraut werden können, ist die Ermittlung zur Ehefähigkeit durchzuführen. Hiefür vereinbaren Sie mit unseren Standesbeamtinnen einen Termin, zu dem Sie mit Ihrer Braut, Ihrem Bräutigam zu uns ins Standesamt kommen und folgende Unterlagen mitbringen
Verlobte österreichischer Herkunft:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grad
- Bei gemeinsamen Kindern (Geburtsurkunde der Kinder und/oder Vaterschaftsanerkenntnis)
- verwitwete/geschiedene Verlobte zusätzlich:
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Verlobte ausländischer Herkunft:
- Geburtsurkunden (nicht älter als sechs Monate)
- Ehefähigkeitszeugnis beziehungsweise Ledigkeitsbescheinigung
- Reisepass
- verwitwete/geschiedene Verlobte zusätzlich:
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- bei Verlobten ausländischer Herkunft wird unbedingt angeraten, sich persönlich bei einem Standesbeamten vorab über erforderliche Unterlagen beziehungsweise Beglaubigungen zu erkundigen.
- alle im Ausland ausgestellten Dokumente sind mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen und von einem, in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt, vorzulegen.
Das Team des Standesamtes steht Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.
In unserem Rathaus steht ein moderner Trauungssaal mit Flair und Athmosphäre für unsere Brautpaare zur Verfügung.
