Personalausweis
Seit Februar 2002 kann ein Personalausweis nur noch im Scheckkartenformat beantragt werden. Dieses praktische Format erleichtert das tägliche "Beisich-Tragen" und somit haben Sie immer einen amtlichen Lichtbildausweis zur Hand.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich; auch eine nachträgliche Eintragung von Personendaten (zum Beispiel: Namensänderung, akademischer Grad) ist nicht möglich – es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden!
Zuständig für die Ausstellung des Personalausweises ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses beziehungsweise bei Änderungen gegenüber dem roten Reisepass):
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin / ein Identitätszeuge
- 1 Paßfoto (35x45 mm) gemäß den EU-Passbild-Kriterien
- Gebühr: Euro 61,50
- Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden und wird dem Antragsteller, der Antragstellerin nach ungefähr 2 Wochen direkt per Post zugestellt
- Bitte den bisherigen Personalausweis zur Entwertung mitbringen
- ACHTUNG: Bei Beantragung über die Gemeinde als Serviceleister verlängert sich die Ausstellungsdauer auf bis zu 5 Wochen!
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