Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

ID-Austria & Amtssignatur

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu ID-Austria:

ID-AUSTRIA

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Echtbetrieb ID-Austria ab 5. Dezember 2023:

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können in der App „Digitales Amt“ auf die Vollfunktion der ID-Austria umsteigen.
Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist in der App „Digitales Amt“  der Umstieg auf die Basisfunktion der ID-Austria möglich.

Um in diesem Fall die Vollfunktion der ID-Austria mit ihren neuen Funktionen zu erhalten, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Voraussetzungen für die Registrierung sind:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Leonding
  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Smartphone mit der aktuellen Version der App „Digitales Amt“

Technische Voraussetzungen:

  • aktivierte Fingerabdruck-Funktion bzw. Gesichtserkennung auf Ihrem Smartphone
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) 

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen.

Voraussetzungen:

  • ein ausreichender Bezug zum Inland muss gegeben sein
  • vollendetes 14. Lebensjahr

 

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Stadtgemeinde Leonding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur an.Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde handelt.Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherten Veröffentlichungen der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier und hier.

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adressen:
Der Offizielle Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich
  • via E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
  • per Post (Vollständige Kopie oder Original-Dokument) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

Veranstaltungen

Kontakt