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Weitere Verkehrsthemen

Straßenverkehrsrecht

Falls Sie planen auf oder neben einer Verkehrsfläche Arbeiten durchzuführen oder die Straße für verkehrsfremde Zwecke zu benützen, dann benötigen Sie dafür eine verkehrsrechtliche Genehmigung. Handelt es sich um eine Gemeindestraße ist die Stadt Leonding zuständig. Wenn diese Bewilligung für eine Landesstraße erteilt werden soll, wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. 

Sollten Sie Fragen oder Anregungen in Bezug auf den örtlichen Straßenverkehr haben, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
 

Abgeschleppte Fahrzeuge

Fahrzeuge, die von der Stadtgemeinde Leonding abgeschleppt und von deren Besitzerinnen und Besitzern nicht abgeholt wurden, können - nachdem sie in das Eigentum der Stadt übergegangen sind - gegen einen pauschalierten Abschleppkostenersatz von € 200,00 erworben werden. Diese Fahrzeuge sind in der Regel nicht mehr fahrtauglich und Schlüssel sowie Typenschein sind nicht vorhanden.

Die Fahrzeuge können beim Stadtservice Leonding - nach vorheriger Rücksprache - besichtigt werden.

Der Verkauf solcher Fahrzeuge wird ebenfalls an der Amtstafel beim Rathaus Leonding, Stadtplatz 1, 4060 Leonding kundgemacht. 

Folgende abgeschleppte Fahrzeuge können erworben werden:

Derzeit sind keine Fahrzeuge vorhanden!
 

Veranstaltungen

Kontakt

Dipl.-Ing. Michael Haudum, BSc.
Referent Verkehrsplanung
Tel.: 0732 6878 - 160105 E-Mail senden