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Meldewesen (A2)

Meldewesen (A2)

Auf dieser Seite finden Sie
alle wichtigen Informationen zu Ihrem Wohnsitz:

  • Wie melden Sie sich an?
  • Wie melden Sie sich ab?
  • Wie melden Sie sich um?

Sie finden hier außerdem
alle Dokumente und Bestätigungen zum Meldewesen
zum Herunterladen.

Sie ziehen nach Leonding?

Sie möchten einen Haupt-Wohnsitz in Leonding anmelden? Oder:
Sie möchten einen Neben-Wohnsitz in Leonding anmelden?

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde,
wo Ihr neuer Wohnsitz ist.

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Das Meldezettel-Formular:
    Es muss von Ihnen und
    den anderen meldepflichtigen Personen in Ihrem Wohnsitz
    unterschrieben werden.
    Es muss außerdem vom Unterkunfts-Geber oder von der Unterkunfts-Geberin unterschrieben werden.

  • Ein amtlicher Lichtbild-Ausweis von Ihnen und

  • Ihre Geburts-Urkunde im Original

Sie ziehen von der Gemeinde Leonding weg?
Sie möchten Ihren Wohnsitz in Leonding abmelden?
Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Sie ziehen in eine andere österreichische Gemeinde.

Sie bekommen einen neuen Haupt-Wohnsitz in Österreich?
Dann melden Sie sich in der neuen Gemeinde an.
Die neue Gemeinde macht
die Ummeldung Ihres Haupt-Wohnsitzes automatisch.
Das heißt: Sie müssen sich von der Stadt Leonding nicht abmelden.

 

2. Sie ziehen ins Ausland oder
Sie haben keinen festen Haupt-Wohnsitz mehr in Österreich.

Sie möchten sich von der Gemeinde Leonding abmelden und
Sie haben aber keinen festen Haupt-Wohnsitz mehr in Österreich?
Dann füllen Sie das Meldezettel-Formular aus.
Bitte unterschreiben Sie das Meldezettel-Formular.
Ihr Unterkunfts-Geber oder Ihre Unterkunfts-Geberin
muss nicht mehr unterschreiben.

Bringen Sie das Meldezettel-Formular
zum Bürgerservice der Gemeinde Leonding.
Die Öffnungszeiten finden Sie hier:
Öffnungszeiten Bürgerservice Leonding

 

3.Sie möchten einen Neben-Wohnsitz abmelden.

Bitte füllen Sie das Meldezettel-Formular aus und
unterschreiben Sie es.
Ihren Neben-Wohnsitz können Sie
in jeder österreichischen Gemeinde abmelden.
Sie müssen nicht zu der Gemeinde gehen,
wo der alte Neben-Wohnsitz ist.

Sie sind Unterkunfts-Geber oder Unterkunfts-Geberin
und möchten einen Meldepflichtigen abmelden.

Oder:
Sie sind Haupt-Mieter oder Haupt-Mieterin
und möchten einen Meldepflichtigen abmelden?

Sie haben einen Wohnsitz vermietet oder untervermietet?
Aber: Der oder die Meldepflichtigeist nicht mehr da?
Zum Beispiel:

  • weil die Person weggezogen ist oder
  • weil die Person gestorben ist?

Dann können Sie eine amtliche Abmeldung machen.
Das dauert mehrere Wochen.
Das Meldeamt überprüft die Abmeldung.
Der oder die Meldepflichtige hat dann Zeit:

  • damit er oder sie sich selbst abmelden kann oder
  • damit er oder sie beweisen kann, dass er oder sie noch dort wohnt.

Ja.
Wenn Sie umziehen,
müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen
bei der neuen Gemeinde anmelden.
Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag.

Öffnungszeiten

Wenn Sie sich nicht anmelden,
bekommen Sie eine Strafe.

Sie bekommen auch eine Strafe,
wenn Sie sich nicht abmelden.

Sie können sich im Bürgerservice im Rathaus Leonding

  • anmelden,
  • abmelden oder
  • ummelden.

 

Die Öffnungszeiten sind:

  • von Montag bis Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
  • am Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Bei weiteren Fragen
informieren Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Bürgerservice.

Auf Ihrer Melde-Bestätigung steht:

  • seit wann Sie an einer Adresse gemeldet sind und
  • an welcher Adresse Sie gemeldet sind.

Sie bekommen die Melde-Bestätigung,
wenn Sie:

  • das Meldezettel-Formular ausfüllen und
  • einen amtlichen Lichtbild-Ausweis vorzeigen.

Sie können auch
eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person ausstellen:
Dann darf diese Person die Melde-Bestätigung
für Sie abholen.

Die Melde-Bestätigung hat früher Meldezettel geheißen.

Sie müssen für die Melde-Bestätigung zahlen:

  • 2,10 Euro für eine Melde-Bestätigung
    aus dem örtlichen Melde-Register.
    Auf dieser Melde-Bestätigung stehen alle Adressen,
    an denen Sie in Leonding gemeldet sind oder waren.

  • 3,00 Euro für eine Melde-Bestätigung
    aus dem zentralen Melderegister.
    Auf dieser Melde-Bestätigung stehen alle Adressen,
    an denen Sie in Österreich gewohnt haben.
    Sie können diese Melde-Bestätigung
    in jeder österreichischen Gemeinde beantragen.

  • 14,30 Euro für eine Melde-Bestätigung,
    die Sie schriftlich per E-Mail oder Post angefordert haben.

  • 14,30 Euro, wenn Sie die Melde-Bestätigung
    nicht für eine bestimmte Organisation brauchen.

Bei weiteren Fragen
informieren Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Bürgerservice.

Wörterbuch

amtlicher Lichtbild-Ausweis

Das ist ein Ausweis mit einem Foto,
das Sie zeigt.
Dieser Ausweis wird
von einer Behörde in Österreich ausgestellt.
Behörden heißen auch Ämter,
deshalb heißt es: amtlicher Lichtbild-Ausweis.
Zum Beispiel:

  • Ihr Reisepass oder
  • Ihr Personal-Ausweis.

Bei den meisten Behörden gilt
auch der Führerschein gemeinsam mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis
als amtlicher Lichtbild-Ausweis.

Staatsbürgerschafts-Nachweis

Der Staatsbürgerschafts-Nachweis ist ein Dokument.
Es zeigt Ihre Staatsbürgerschaft an.

Wenn Sie Österreicher oder Österreicherin sind,
besitzen Sie einen österreichischen Staatsbürgerschafts-Nachweis.

EU

EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Sie ist eine Staaten-Gemeinschaft
aus 27 europäischen Staaten.

Vertreter und Vertreterinnen aus diesen Staaten
sind Politiker und Politikerinnen,
die gemeinsam Gesetze machen.

Die Politiker und Politikerinnen arbeiten zum Beispiel:

  • im Europarat und
  • im EU-Parlament.

Haupt-Mieter, Haupt-Mieterin

Der Haupt-Mieter oder die Haupt-Mieterin ist eine Person,
die eine Wohnung
von einem Vermieter oder von einer Vermieterin mietet.

In einer Wohn-Gemeinschaft kann es zum Beispiel
einen Haupt-Mieter oder eine Haupt-Mieterin geben.
Die anderen Mit-Bewohner oder Mit-Bewohnerinnen
sind Unter-Mieter und Unter-Mieterinnen.

Sie können aber auch Ihren gemieteten Wohnsitz untervermieten.
Dann sind Sie trotzdem der Haupt-Mieter oder die Haupt-Mieterin.

Haupt-Wohnsitz

Das ist der Wohnsitz, an dem Sie wohnen.
Das ist Ihre Melde-Adresse.
Sie bekommen Ihre Post an diese Adresse und
diese Adresse steht vielleicht auch im Telefonbuch.

Man kann auch einen oder mehrere Neben-Wohnsitze haben.
Man kann aber nur einen Haupt-Wohnsitz haben.

meldepflichtig

Sie haben einen neuen Wohnsitz?
Dann sind Sie und alle erwachsenen Personen
in Ihrem Wohnsitz meldepflichtig.
Das heißt:
Sie müssen sich beim Meldeamt anmelden.
Sie müssen auch alle minderjährigen Personen anmelden.
Das sind alle Personen unter 18 Jahren.

Alle erwachsenen Personen in Ihrem Wohnsitz
müssen selbst ein Meldezettel-Formular ausfüllen.

Dann bekommen Sie einen Meldezettel.
Alle erwachsenen Personen in Ihrem Wohnsitz
bekommen eine eigene Melde-Bestätigung.

Meldepflichtiger, Meldepflichtige

Das ist ein meldepflichtiger Mann
oder eine meldepflichtige Frau.

Neben-Wohnsitz

Sie können zusätzlich zu Ihrem Haupt-Wohnsitz
auch einen oder mehrere Neben-Wohnsitze haben.
Das ist zum Beispiel:

  • eine Ferien-Wohnung oder
  • Ihr Elternhaus, wenn Sie an einem anderen Haupt-Wohnsitz leben.

Auch die Adresse vom Neben-Wohnsitz
steht auf der Melde-Bestätigung.

Personal-Ausweis

Der Personal-Ausweis ist ein amtlicher Lichtbild-Ausweis.
Er gilt in allen Staaten der EU
und in vielen anderen Staaten
als Reisedokument.
Das heißt:
Er kann statt des Reisepasses benutzt werden.
Man sollte sich vor einer Reise ins Ausland
trotzdem erkundigen,
ob der Personal-Ausweis für die Einreise reicht.

schriftliche Vollmacht

Sie können ein amtliches Dokument nicht abholen?
Zum Beispiel, weil Sie krank sind?
Dann können Sie eine schriftliche Vollmacht
für eine andere Person ausstellen.

Auf einer schriftlichen Vollmacht müssen
folgende Informationen stehen:

  • Ihr Name und Ihre Unterschrift
  • der Name der anderen Person

Auf der schriftlichen Vollmacht sollen auch
folgende Informationen stehen:

  • das Datum,
    an dem die schriftliche Vollmacht unterschrieben wurde und

  • wofür die schriftliche Vollmacht ist.

Sie müssen der Person vertrauen können.

Mit der schriftlichen Vollmacht kann
diese Person Ihr amtliches Dokument abholen.
Die Person braucht einen amtlichen Lichtbild-Ausweis dafür.

Unterkunfts-Geber, Unterkunfts-Geberin

Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus
an eine andere Person?
Dann sind Sie der Unterkunfts-Geber oder die Unterkunfts-Geberin.
Man sagt auch:
Sie sind der Vermieter oder die Vermieterin.

Unter-Mieter, Unter-Mieterin

Der Haupt-Mieter oder die Haupt-Mieterin
vermietet einen Wohnsitz
an Sie.
Dann sind Sie ein Unter-Mieter oder eine Unter-Mieterin.
Oder:
Sie sind Haupt-Mieter oder Haupt-Mieterin in einer Wohn-Gemeinschaft.
Ihre Mitbewohner oder Mitbewohnerinnen sind Unter-Mieter oder Unter-Mieterinnen.

untervermieten

Wenn Sie Haupt-Mieter oder Haupt-Mieterin
von einem Wohnsitz sind,
können Sie diesen Wohnsitz auch untervermieten.

Dann bekommen Sie von einem Unter-Mieter oder von einer Unter-Mieterin
Miete gezahlt.
Sie müssen aber auch Miete
an den Unterkunfts-Geber oder die Unterkunfts-Geberin zahlen.

 

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