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Wohnungsvergaben: Übertragung des Beschlussrechts

des Gemeinderates der Gemeinde Leonding vom 11.12.2015, mit der das Beschlussrecht des Gemeinderates für die Vergabe von Wohnungen an den Ausschuss für „Soziales, Wohnen, Senioren und Integration“ übertragen wird. 

Aufgrund §44 Abs.2  Oö. Gemeindeordnung 1990 wird verordnet:

§1 

Dem Ausschuss für „Soziales, Wohnen, Senioren und Integration“ wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Leonding das ihm zustehende Beschlussrecht

  • für die Vergabe gemeindeeigener Wohnungen (ausgen. Dienstwohnungen),
  • für die Zuweisung von genossenschaftlichen Wohnungen, in welchen der Stadtgemeinde das Einweisungsrecht zusteht;
  • für die Zuweisung aller Formen des sozialen, altersgerechten bzw. betreuten Wohnens, in welchen der Stadtgemeinde das Einweisungsrecht zusteht und
  • für die Zustimmung zum Wohnungstausch  übertragen. 

§2 

Dem Gemeinderat ist über die erfolgten Vergaben in geeigneter Form zu berichten. 

§3 

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. 

 

Der Bürgermeister: 

Mag. Walter Brunner 
 

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