Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche möchten wir auf die sichere und rücksichtsvolle Nutzung von E-Rollern aufmerksam machen. Für E-Roller gelten in Österreich klare gesetzliche Bestimmungen.
Besonders Eltern sind gefragt: Kinder und Jugendliche können Verkehrssituationen und mögliche Gefahren oft noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Umso wichtiger ist es, ihnen die geltenden Regeln zu erklären und sie für einen aufmerksamen, sicheren und rücksichtsvollen Umgang mit dem E-Roller zu sensibilisieren. So können Eltern einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Unfälle zu vermeiden.
Für eine sichere Fahrt sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:
- Radwege und Radfahranlagen sind zu benützen, sofern vorhanden. Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren in Längsrichtung verboten.
- Die Mitnahme einer zweiten Person auf dem E-Roller ist nicht erlaubt.
- Für E-Roller gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Für Personen unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren. Mit einem Radfahrausweis dürfen sie auch alleine unterwegs sein.
- Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Die vorgeschriebene Ausstattung und Beleuchtung des E-Rollers ist zu beachten.
- Geschwindigkeit und Fahrweise sind an die jeweilige Verkehrssituation anzupassen und auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen für E-Roller finden sich insbesondere in der Straßenverkehrsordnung 1960 § 68a.
Wer die Regeln kennt und aufmerksam unterwegs ist, trägt zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.

