Jede Gemeinde hat die Aufgabe, mittels Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist. Bebauungspläne dürfen dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.
Die damit betraute Planungsbehörde ist der Gemeinderat. Ferner kann eine aufsichtsbehördliche Genehmigung (Oö. Landesregierung) erforderlich sein, wenn durch den Bebauungsplan oder dessen Änderung, überörtliche Interessen im besonderen Maß berührt werden. Rechtsgrundlage bildet das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in der geltenden Fassung.
Der Bebauungsplan legt die räumliche Verteilung der Gebäude und sonstigen Anlagen sowie deren Erschließung fest. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung möglichst vermieden wird. Auch ist auf die Aspekte des Orts- und Landschaftsbildes und Erfordernisse des Umweltschutzes (ökologische Bauformen, Solaranlagen) besonders Bedacht zu nehmen.
Der Bebauungsplan hat als Mindestinhalt auszuweisen und festzulegen:
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan weitere Festlegungen treffen (z.B. Größe der Bauplätze, äußere Gestalt von Bauten und Anlagen, Zu- und Ausfahrtsverbot, Abstellplätze, Bepflanzung, abzutragende Gebäude und Anlagen etc.).
Die planliche Darstellung des Bebauungsplanes hat im Maßstab 1:1.000 zu erfolgen und ist in der Planzeichenverordnung für Bebauungspläne geregelt.
Hier gelangen Sie zum Leitfaden für Bebauungspläne.
GFZ GRZ Berechnung
Anmerkung: Kommastellen bitte “.“ Eingeben: z.B. 500.7
Bürgerinnen und Bürger können sich rund um die Uhr über raumordnungsrechtliche Grundlagen informieren und erhalten sämtliche planungsrelevante Unterlagen für die Bebauung eines Grundstückes über das Portal_Arcgis.
Eine Anleitung zur Bedienung des Portals finden sie hier.
In Leonding werden pro Jahr in Summe rund 200 Bauverfahren (Baubewilligungen, Baufreistellungen, Grundstücksteilungen, etc.) durchgeführt. Dabei treten im Vorfeld viele Fragen zu den Bebauungsplänen und dem Flächenwidmungsplan der Stadt auf. Wird ein Zu- oder Neubau geplant, benötigt die/der Planverfasser/in den aktuellen Bebauungsplan. Das gleiche gilt für Personen, die ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Über das Portal Arcgis können aktuell rechtskräftig Bebauungspläne der Stadt Leonding jederzeit rasch abgefragt werden. Zudem gibt Arcgis Auskunft über öffentliche Auflageverfahren. Das bringt nicht nur Vorteile für Bauwerberinnen und Bauwerber, sondern auch Fachplaner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Immobilienbranche können 24 Stunden täglich den aktuellen Rechtsstand eines Grundstückes abfragen. Auch ein Baudichte-Rechner ist online verfügbar. Wird im Arcgis kein Bebauungsplan angezeigt, dann gilt die OÖ Bauordnung. Eine Anleitung dazu ist direkt im Arcgis verlinkt.
Am 24. April 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Leonding die Weichen für eine sozial gerechtere und nachhaltigere Stadtentwicklung gestellt. Beschlossen wurde ein Leitbild, das sozio-ökologische Begleitmaßnahmen regelt, an denen sich politische Gremien bei der Bewertung von Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzepts, des Flächenwidmungsplans oder von Bebauungsplänen orientieren und ProjektwerberInnen eine klare Richtung für ihre Planung vorgeben können.
Das Leitbild enthält unter anderem Qualitätskriterien und Bestimmungen für die Bereiche Freiraumgestaltung, Mobilität, Ökologische Nachhaltigkeit und Beiträge zur sozialen Infrastruktur. An diesen Kriterien soll künftig die Qualität von größeren Projekten, die Änderungen von Raumplanungsverordnungen erfordern, gemessen werden können. Dadurch wird sich die Leondinger Stadtentwicklung langfristig stärker an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren.
Entwickelt wurden die Kriterien gemeinsam mit FachplanerInnen – darunter etwa ArchitektInnen, RaumplanerInnen sowie VertreterInnen der Genossenschaften und Wohnbauträgern – im Lenkungsausschuss Stadtteilentwicklung. Anhand von drei konkreten Beispielen hat man die möglichen Auswirkungen der Kriterien mit unterschiedlichen Parametern simuliert und konkretisiert. Bei der Ausarbeitung hat der Lenkungsausschuss auch bewährte Bestimmungen und Erfahrungen bereits bestehender Modelle anderer Institutionen miteinbezogen.
Die Leitlinien dienen als transparentes Bewertungskriterium, um auch weiterhin nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung in der viertgrößten Stadt in Oberösterreich zu gewährleisten.
Bürgermeisterin Sabine Naderer-Jelinek freut sich: „Mit diesen Leitlinien können die zuständigen Gremien größere Bauvorhaben transparent und objektiv bewerten. Natürlich ist nicht jedes Bauprojekt 1:1 gleich, auch in Zukunft ist bei der Beurteilung Fingerspitzengefühl gefragt. Ich bin überzeugt davon, dass die ausgearbeiteten Qualitätskriterien allen Beteiligten eine gute Orientierung geben werden.“
Stadtrat für Stadtplanung und Mobilität Armin Brunner betont: „Mit den neuen Leitlinien haben wir eine Basis geschaffen, damit sich Leonding weiter zu einer sozial gerechten und nachhaltigen Stadt entwickelt“.
Kurz zusammengefasst umfassen die Leitlinien der „Sozio-ökologischen Begleitmaßnahmen der Leondinger Stadtentwicklung“ im Wesentlichen folgende Punkte:
1. Bewertung des Standortes von Wohnbebauung
Leonding bekennt sich zu einer 15-Minuten Stadt. Das bedeutet, alle wesentlichen täglichen Bedarfe der BewohnerInnen sollen innerhalb von 15 Minuten zu Fuß erreichbar sein – darunter fallen öffentliche Personennahverkehrsmittel (ÖPNV), Lebensmittelnahversorger, Bildungseinrichtungen, öffentlich zugänglicher Frei- und Grünraum, Gesundheitsversorgung und soziale Begegnungszentren. Dichtere Bauprojekte sollen nur dort errichtet werden, wo diese Bedarfe, besonders an die Anbindung des öffentlichen Verkehrs, erfüllt werden.
2. Verdichteter Wohnbau
Im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit der Ressource „Boden“ ist verdichteter Wohnbau in Leonding zu bevorzugen, wenn der Standort dafür sinnvoll ist.
3. Verkehr und Stellplätze bei verdichtetem Wohnbau
Beim geförderten, mehrgeschossigen Wohnbau sind die Stellplatzregelungen des OÖ.
Wohnbauförderungsgesetzes und dazu ergangener Verordnungen anzuwenden.
Bei frei finanzierten Wohnprojekten sieht der Stellplatzschlüssel bei verdichtetem Wohnbau grundsätzlich 2 Stellplätze je Wohneinheit vor, dabei soll eine möglichst hohe Anzahl an Stellplätzen in Tiefgaragen angestrebt werden. Ist das Projekt durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen und werden durch den Projektwerber taugliche Mobilitätsmaßnahmen gesetzt, so kann die Anzahl an Stellplätze deutlich reduziert werden.
4. Errichtung von gefördertem, mehrgeschossigem Wohnbau
Um leistbaren Wohnraum zu ermöglichen, bekennt sich die Stadt Leonding zum geförderten, mehrgeschossigen Wohnbau.
5. BürgerInnenbeteiligung
Bei Bebauungen, die dem Fachbeirat für architektonische und städtebauliche Fragen vorgelegt werden müssen, werden zukünftig auch die AnrainerInnen aktiv informiert. Falls von diesen gewünscht, muss ein moderierter BürgerInneninformationsprozesses durchgeführt werden.
6. und 7. Infrastrukturkostenbeitrag und Nutzungsvereinbarungen
Hier gelten wie bisher die gesetzlichen Regelungen nach dem Oö Raumordnungsgesetz (§16 Abs. 1 Z1 Oö Raumordnungsgesetz idgF).
8. Sozialer Infrastrukturkostenbeitrag
Neu ist, dass ein sozialer Infrastrukturkostenbeitrag eingehoben wird. Dieser wird beispielsweise bei Projekten fällig, die durch Änderungen der Planungsgrundlagen oder Raumordnungsverordnungen erstmals eine Bebauung eines Grundstücks oder von Teilflächen für Wohnzwecke ermöglichen oder die Wohnfläche vergrößert wird.
Kleine Erweiterungen oder Umbauten bei bestehenden Häusern sind hier nicht betroffen, außerdem wird der Soziale Infrastrukturbeitrag bei gefördertem, mehrgeschossigem Wohnbau NICHT eingehoben.
9. Grünflächenfaktor GFF
Der Grünflächenfaktor dient dazu, die qualitative Grünraumgestaltung und somit die
Aufenthaltsqualität im Freien sicherzustellen. Dadurch kann das Mikroklima besonders bei sommerlichen Hitzeperioden verbessert, die Versickerung von Niederschlagswasser (Starkregenereignisse) beibehalten und die Biodiversität geschützt werden. Die Berechnung des Grünflächenfaktors muss bereits in der Planungsphase des Projektes vorgelegt werden.
10. Grundflächenzahl
Zur Verbesserung des Versiegelungsgrades wird die Definition der Grundflächenzahl (GRZ) in den Bebauungsplänen adaptiert. Wege und Terrassen zählen zur GRZ und werden je nach Versickerungsfähigkeit mit einem Gewichtungsfaktor versehen. Je versickerungsfähiger und begrünter eine Versiegelung ist, umso besser ist dies für die Grundflächenzahl.
11. Einfriedungen
Einfriedungen sollen ab sofort bei Neubauten naturnah gestaltet werden. Dabei ist etwa auch auf Kleintierfreundlichkeit zu achten. Ausgenommen sind Einfriedungen, die zur Lenkung von Hangwässern, o.ä. dienen. Bei Hecken wird aus ökologischen Gründen empfohlen, keine (immergrünen) Monotonhecken und Neophyten zu pflanzen.
12. Bepflanzung, Bäume
Auch auf die naturnahe Garten- und Grünraumgestaltung wird geachtet. Das Leitbild gibt vor, wie viele Bäume bei Neubauten zu setzen sind. Dabei ist es wichtig, dass es sich um klimafitte und/oder ökologisch wertvolle Baumarten handelt.
Hier finden Sie die Sozioökologischen Begleitmaßnahmen.