Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können.
Sie erhalten nur dann eine Leistung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, wenn Sie
Eingebracht werden kann der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung direkt bei:
Anträge können entweder durch die Hilfe suchende Person selbst eingebracht werden, wenn sie bereits volljährig ist oder
durch deren Vertreterin bzw. Vertreter (z.B. durch gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter oder durch Familienmitglieder, die im gemeinsamen Haushalt leben).