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Meldewesen

Das Meldewesen umfasst alle Anliegen bezüglich des Wohnsitzes einer Person sowie sämtliche Bestätigungen darüber.

Die Frist für An- bzw. Abmeldung beträgt 3 Werktage. Eine korrekte An- und Abmeldung ist gesetzlich verpflichtend. Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Jede Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in der sich der neue Wohnsitz befindet. 

Wenn Sie eine ID-Austria haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen. Genaue Informationen finden Sie hier: Meldewesen (oesterreich.gv.at)

Bei der persönlichen Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldezettel-Formular ausgefüllt und unterschrieben von Unterkunftsgeber:in und der meldepflichtigen Person
  • Reisepass/Personalausweis oder Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde

Bei der Abmeldung benötigen wir das ausgefüllte Meldezettelformular (Original), unterschrieben von der meldepflichtigen Person. Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden.

Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil z.B. die oder der Meldepflichtige nicht mehr in Österreich ist, kann eine amtliche Abmeldung durch die unterkunftgebende Person eingeleitet werden. 

Es fallen grundsätzlich keine Gebühren bzw. Kosten an.

Wichtig: Bei der erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden (z.B. Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden) bei einer Behörde ist eine Zeugnisgebühr für den amtlichen Gebrauch zu entrichten.

  • Ausländischer Reisepass EUR 42,00
  • Ausländischer Personalausweis EUR 21,00
  • Ausländische Urkunden EUR 21,00


Wurde die Gebühr für den amtlichen Gebrauch bereits einmal bei einer Behörde entrichtet, so fällt diese bei der Vorlage derselben Urkunde in einem anderen Verfahren nicht erneut an. Bitte bringen Sie die Zahlungsbestätigung mit.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Bürgerservicemitarbeiter:innen gerne. 

Leicht lesen: Einige Inhalte wurden leichter lesbar in Stufe A2 übersetzt. Klicken Sie hier.

Eine Meldebestätigung gibt Auskunft darüber, seit wann und wo jemand gemeldet ist. Eine Meldebestätigung, kann nur einer Person, die den Antrag dafür stellt, ausgegeben werden. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann sich allerdings von einer von ihr oder ihm bevollmächtigten Person, welche sich ebenfalls ausweisen muss, vertreten lassen.

Für eine Meldebestätigung sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister: € 3,00
  • Eingabegebühr im Fall einer schriftlichen Antragstellung: € 21,00
  • Ausfertigungsgebühr, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Person oder Institution gerichtet ist: € 21,00
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 

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Bürgerservice
Tel.: 0732 6878 - 0 E-Mail senden