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Meldewesen

Das Meldewesen umfasst alle Anliegen bezüglich des Wohnsitzes einer Person sowie sämtliche Bestätigungen darüber.

Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes, egal ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz handelt, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldezettel-Formular ausgefüllt und unterschrieben von der Unterkunftsgeberin bzw. dem Unterkunftsgeber und Meldepflichtigen
  • Reisepass/Personalausweis oder Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Bei einer An- bzw. Ummeldung müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in der sich der neue Wohnsitz befindet.

Bei einer Abmeldung muss das ausgefüllte Meldezettelformular ebenso im Original vorliegen. Die meldepflichtige Person hat dieses zu unterschreiben, ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt werden. Eine Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftsgebers ist nicht notwendig. Eine Abmeldung im Zuge einer Hauptwohnsitz-Ummeldung innerhalb von Österreich wird vom Meldeamt des neuen Hauptwohnsitzes durchgeführt. Eine Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes bei der betreffenden Gemeinde ist nicht mehr notwendig. Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden.

Eine An-, Um- oder Abmeldung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen.

Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil z.B. die oder der Meldepflichtige nicht mehr gegenwärtig ist, kann die betroffene Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber bzw. Hauptmieterin oder Hauptmieter eine amtliche Abmeldung einleiten. Dieses Verfahren erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen, da das Meldeamt die Angelegenheit überprüfen muss und der Betroffenen oder dem Betroffenen eine Frist eingeräumt wird, sich abzumelden oder das Gegenteil zu beweisen.

Eine korrekte An-, Um- bzw. Abmeldung ist verpflichtend und wird bei Unterlassung mit einer Verwaltungsstrafe bestraft.

Wussten Sie schon: Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen.
Genaue Informationen dazu finden Sie auf: Meldewesen (oesterreich.gv.at)

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Bürgerservicemitarbeiterinnen gerne weiter. 

Wussten Sie schon: Wenn Sie eine Handysignatur haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen.
Genaue Informationen dazu finden Sie auf: Meldewesen (oesterreich.gv.at)

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Eine Meldebestätigung gibt Auskunft darüber, seit wann und wo jemand gemeldet ist. Eine Meldebestätigung, kann nur einer Person, die den Antrag dafür stellt, ausgegeben werden. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann sich allerdings von einer von ihr oder ihm bevollmächtigten Person, welche sich ebenfalls ausweisen muss, vertreten lassen.

Für eine Meldebestätigung sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister: € 3,00
  • Eingabegebühr im Fall einer schriftlichen Antragstellung: € 14,30
  • Ausfertigungsgebühr, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Person oder Institution gerichtet ist: € 14,30
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Veranstaltungen

Kontakt

Melanie Gruber
Bürgerservice
Tel.: 0732 6878 - 110206 E-Mail senden