Die Frist für An- bzw. Abmeldung beträgt 3 Werktage. Eine korrekte An- und Abmeldung ist gesetzlich verpflichtend. Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Jede Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in der sich der neue Wohnsitz befindet.
Wenn Sie eine ID-Austria haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen. Genaue Informationen finden Sie hier: Meldewesen (oesterreich.gv.at)
Bei der persönlichen Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei der Abmeldung benötigen wir das ausgefüllte Meldezettelformular (Original), unterschrieben von der meldepflichtigen Person. Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden.
Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil z.B. die oder der Meldepflichtige nicht mehr in Österreich ist, kann eine amtliche Abmeldung durch die unterkunftgebende Person eingeleitet werden.
Es fallen grundsätzlich keine Gebühren bzw. Kosten an.
Wichtig: Bei der erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden (z.B. Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden) bei einer Behörde ist eine Zeugnisgebühr für den amtlichen Gebrauch zu entrichten.
Wurde die Gebühr für den amtlichen Gebrauch bereits einmal bei einer Behörde entrichtet, so fällt diese bei der Vorlage derselben Urkunde in einem anderen Verfahren nicht erneut an. Bitte bringen Sie die Zahlungsbestätigung mit.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Bürgerservicemitarbeiter:innen gerne.