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ID-Austria & Amtssignatur

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu ID-Austria:

ID-AUSTRIA

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur ID-Austria:

Leondingerinnen und Leondinger ab vollendetem 14. Lebensjahr und mit österreichischer Staatsbürgerschaft können ganz einfach im Bürgerservice ihre ID Austria erhalten. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein aktuelles Passfoto mit.

 

Voraussetzungen für die Registrierung sind:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Leonding
  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Smartphone mit der aktuellen Version der App „ID-Austria“

Technische Voraussetzungen:

  • aktivierte Fingerabdruck-Funktion bzw. Gesichtserkennung auf Ihrem Smartphone
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen und bei den Dienststellen des Finanzamts

Voraussetzungen:

  • ein ausreichender Bezug zum Inland muss gegeben sein
  • vollendetes 14. Lebensjahr

ID Austria ist die Weiterentwicklung von Handy Signatur und Bürger:innenkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und auch darüber hinaus genutzt werden.

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger: 

  • Digitale Amtsservices
  • Digital Dokumente unterschreiben
  • Kostenfreie Nutzung und höchste Datensicherheit

Wer einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis beantragt, erhält automatisch eine ID-Austria, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

 

 

 

 

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Stadtgemeinde Leonding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur an.Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde handelt.Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherten Veröffentlichungen der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier und hier.

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adressen:
Der Offizielle Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich
  • via E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
  • per Post (Vollständige Kopie oder Original-Dokument) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

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