Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu ID-Austria:
ID-AUSTRIA
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur ID-Austria:
Leondingerinnen und Leondinger ab vollendetem 14. Lebensjahr und mit österreichischer Staatsbürgerschaft können ganz einfach im Bürgerservice ihre ID Austria erhalten. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein aktuelles Passfoto mit.
Voraussetzungen für die Registrierung sind:
Technische Voraussetzungen:
Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen und bei den Dienststellen des Finanzamts.
Voraussetzungen:
ID Austria ist die Weiterentwicklung von Handy Signatur und Bürger:innenkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und auch darüber hinaus genutzt werden.
Vorteile für Bürgerinnen und Bürger:
Wer einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis beantragt, erhält automatisch eine ID-Austria, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Stadtgemeinde Leonding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur an.Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde handelt.Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
Die gesicherten Veröffentlichungen der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier und hier.
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adressen:
Der Offizielle Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen: