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Ihr Bauvorhaben

Die Stadtgemeinde Leonding ist in den Baubezirk Nord und in den Baubezirk Süd unterteilt. Als Trennung zwischen den beiden Baubezirken dient die derzeitige ÖBB-Westbahnstrecke.

Möchten Sie in Leonding Baumaßnahmen setzen? Dann treten Sie bitte unbedingt vorher mit uns in Verbindung. Bis auf einige Ausnahmen sind fast alle Arten von Neu-, Zu- und Umbauten und sonstigen baulichen Maßnahmen baubehördlich bewilligungs- oder anzeigepflichtig. Dies wird vorrangig in der Oö. Bauordnung geregelt. Wir haben Ihnen betreffend der Einreichunterlagen ein kleines 1x1 zusammengestellt, welches Sie hier finden.

Neben einer etwaigen Bauanzeige, Baufreistellung oder einer Baubewilligung ist laut dem oberösterreichischen Straßengesetz 1991 idgF nach §§ 18-20 die Zustimmung für jegliche Bauten und Anlagen von 0 - 8,0 m an öffentlichen Straßen einzuholen. Dabei wird vordergründig die Verkehrssicherheit begutachtet.

Deshalb können im Zuge eines Bauvorhabens auch Zuständigkeiten der Straßenverwaltung gegeben sein. Einen entsprechenden Leitfaden dazu finden Sie hier. Das Ansuchen um Zustimmung gemäß des Oö. Straßengesetzes § 18, § 20 können Sie hier herunterladen.

Bodenkundliche Baubegleitung
Information zum Bodenschutz beim Bauen für Bauherren, Planer und Baufirmen vom Land Oberösterreich finden Sie hier.

Baustelle Boden
Information zum Thema „Baustelle Boden" vom Land Oberösterreich finden Sie hier.

Für weitere Fragen in Bezug auf die Straßenverwaltung kontaktieren Sie:

Ing. Florian Mittermair

Bitte kontaktieren Sie:

für den Baubezirk Nord:
Baurechtliche Angelegenheiten
Mag.a jur. Doris Haider
Bautechnische Angelegenheiten (Amtssachverständiger)
Ing. Christian Hauf
für den Baubezirk Süd:
Baurechtliche Angelegenheiten
Mag. Sandra Altmann
Bautechnische Angelegenheiten (Amtssachverständiger)
Ing. Wolfgang Seibert
Hinsichtlich anzeigepflichtige Bauverfahren in beiden Baubezirken kontaktieren Sie:
Mag.a iur. Nicole Scheed
Bei Bauplatz- und Grundteilungsangelegenheiten nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
Anfragen zur Errichtung von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen und zum Bauarchiv richten Sie bitte an:
Betreffend Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht wenden Sie sich bitte an:
Mag. Thomas Dirngrabner, MPA, MBA

Veranstaltungen

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