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FAQs

  • Darf ich am Samstag Nachmittag meinen Rasen mähen?

Ja, aufgrund der Lärmschutzverordnung der Stadt Leonding dürfen Sie auch am ganzen Samstag Nachmittag Ihren Garten pflegen. Der Betrieb von lärmintensiven Geräten ist nur an Sonn- und Feiertagen untersagt. Der Baulärm ist aber extra, in der Oö. Bautechnikverordnung geregelt. 
Anmerkung: Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm kann jede Gemeinde eine eigene Verordnung erlassen. Daher gelten auch in benachbarten Gemeinden unterschiedliche Vorschriften. 

  • Darf ich meinen Hund an der Flexileine führen?

Aufgrund des Oö. Hundehaltegesetzes müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Sie darf höchstens 1,5 Meter lang sein. 

  • Wie kann ich mich bewerben?

Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Wir berücksichtigen auch Bewerbungen, die uns per Post erreichen oder persönlich übermittelt werden. 

  • Kann ich mich für mehrere Stellen bewerben?

Ja, wenn Sie das jeweilige Anforderungsprofil erfüllen, können Sie sich gerne auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben.

  • Ich sehe für mich kein passendes Stellenangebot, kann ich mich auch initativ bewerben?

Ja, Sie können uns Ihre Bewerbung auch unabhängig von einer konkreten Stellenausschreibung übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen!

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Motivationsschreiben (Beweggründe für Ihre Bewerbung), tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Dienstzeugnisse in Kopie

  • Gibt es Bewerbungsfristen, auf die ich achten muss?

Ja, bei jeder ausgeschriebenen Stelle ist die jeweilige Bewerbungsfrist angegeben. Bewerbungen, die nach dieser Frist einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten bei der Stadtgemeinde Leonding aus?

Die jeweilige Einreihung erfolgt nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-, Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes, des Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetzes 2014 bzw. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

  • Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?

Ja, vielleicht ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Stelle verfügbar, zu der Ihre Qualifikationen besser passen. Wir schreiben laufend interessante Positionen aus und freuen uns über Ihr anhaltendes Interesse.

 

  • Was darf ich zum Sperrmüll geben?

Sperrabfall: Abfälle, die aufgrund der Größe oder Form nicht in den Abfallbehälter passen, wie zum Beispiel Matratzen und Weichkunststoffe (Schaumstoffe, Gummiabfälle, Planschbecken), Hartkunststoffe (Kinderspielzeug, Gartenmöbel, Wäschekörbe, etc.), Teppiche, Polstermöbel, Koffer, etc.
Altholz: Möbelstücke zerlegt, Spanplattenreste, Parkettböden, Kisten, Bretter, Holzverkleidungen, etc.
Altmetall: sämtliche Blech-, Eisen- und Buntmetalle etc.
Haus- oder Wohnungsräumungen werden nicht abgeholt!

  • Wie kann ich meinen Sperrmüll anmelden?

Antrag persönlich im Bürgerservice oder beim Stadtservice ausfüllen oder online absenden.

  • Kann ich für die Sperrmüllentsorgung einen Wunschtermin angeben?

Nein, die Sperrmüllentsorgung findet einmal im Monat von April bis November statt. Es kann natürlich der Monat ausgesucht werden, aber nicht der Tag!

  • Wie oder wo kann ich den Entleerungsintervall meiner Mülltonne ummelden bzw. an- oder abmelden?

Dieses Ansuchen muss schriftlich erfolgen. Sie können das ausgefüllte Formular per E-Mail senden oder auch persönlich im Bürgerservice abgeben.

  • Meine Mülltonne wurde nicht entleert, wie bzw. wo darf ich das melden?

Wenn Ihre Mülltonne nicht entleert wurde, melden Sie sich bitte am Folgetag beim Stadtservice Leonding.

  • Meine Mülltonne ist weg bzw. wurde durch Eigenverschulden kaputt, was kann ich tun?

Bitte melden Sie sich in diesem Fall persönlich beim Stadtservice Leonding in der Füchselbachstraße 2. Bei Verlust oder Zerstörung der Mülltonne müssen € 24,60 bar eingehoben werden. Ihnen wird eine neue Mülltonne zugestellt.

  • Meine Mülltonne ist durch den Müllwagen oder durch Verschleiß kaputt geworden, was kann ich tun?

Sie können sich telefonisch beim Stadtservice Leonding melden und Ihnen wird die Mülltonne ausgetauscht.

  • Wann fahren die Kehrmaschinen?

Immer im Frühjahr, je nach Wetterlage ab Ende März. Im Sommer und im Herbst nur nach Bedarf. 

  • Wo kann ich mich melden, wenn Bäume oder Sträucher überstehen oder die Gefahr besteht, dass diese umstürzen?

Wenn die Bäume oder Sträucher auf öffentlichen Grund übertehen, können Sie dies telefonisch beim Stadtservice Leonding melden. Wenn die Bäume oder Sträucher auf dem eigenen Grund überstehen, hat die Stadtgemeinde Leonding keine rechtlichen Möglichkeiten einen Rückschnitt bzw. Entfernung zu veranlassen. Wenn eine Gefahr besteht, wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.

  • Was bedeutet Anrainerverpflichtung im Winter?

Dies ist im § 93 der StVO (Straßenverkehrsordnung) 1960, Pflichten der Anrainer, wie folgt geregelt:
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die, entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn eine Straßenbeleuchtung ausfällt?

Bei Ausfall einer Straßenbeleuchtung melden Sie sich bitte im Stadtservice Leonding.

  • Was kann ich machen, wenn ich ausnahmsweise mehr Müll habe?

Sie können im Bürgerservice oder im Stadtservice Leonding einen Müllsack kaufen und diesen zu Ihrer Mülltonne bei Ihrem Entleerungstag dazu stellen.

  • Kann sich der Entleerungstag bei der Müllabfuhr ändern?

Nein, der Entleerungstag bleibt immer gleich (auch beim Jahreswechsel). 

  • Darf ich Sträucher mit Schädlingen beim Grünschnitt entsorgen?

Ja, der Grünschnitt wird so entsorgt, dass auch Schädlinge entsorgt werden können.

  • Darf ich Erde und Baumstämme beim Grünschnitt entsorgen?

Nein, Erde und Baumstämme (ausgenommen Wurzelstöcke) dürfen nicht beim Grünschnitt entsorgt werden.

  • Ich kann meine Bäume bzw. Sträucher nicht selbst schneiden oder entfernen, kann ich dem Stadtservice Leonding einen Auftrag erteilen?

Nein, das Stadtservice darf keine privaten Aufträge durchführen. In solchen Fällen müssen private Dienstleister kontaktiert werden.

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