Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Pflegeausmaß/Stunden | Pflegestufe | Pflegebedarf/Monat |
mehr als 65 Stunden | Pflegestufe 1 | € 157,30 |
mehr als 95 Stunden | Pflegestufe 2 | € 290,00 |
mehr als 120 Stunden | Pflegestufe 3 | € 451,80 |
mehr als 160 Stunden | Pflegestufe 4 | € 677,80 |
Das Pflegeausmaß beträgt mehr als 180 Stunden pro Monat:
Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt, z.B.: