Die Stadt Leonding fördert Investitionen in Sachanlagen, die die Versorgung für die Leondinger Bevölkerung sichern und verbessern. Davon ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Die betroffene Betriebsstätte muss in jedem Fall im Stadtgebiet Leonding liegen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im April 2026 eine Neuerung der Richtlinien zur Wirtschaftsförderung beschlossen.
Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Neuerungen:
Den Antrag auf Teilnahme an der Aktion „Lehrlingsmobilität" finden Sie hier.
Die neuen Richtlinien sind ab 1. Juni 2026 gültig. Die detaillierten Richtlinien finden Sie hier.