Die Stadt Leonding fördert Investitionen in Sachanlagen, die die Versorgung für die Leondinger Bevölkerung sichern und verbessern. Davon ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Die betroffene Betriebsstätte muss in jedem Fall im Stadtgebiet Leonding liegen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai 2022 eine Neuerung der Richtlinien zur Wirtschaftsförderung beschlossen.
Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Neuerungen:
Die neuen Richtlinien sind ab 1. Juli 2022 gültig. Die detaillierten Richtlinien finden Sie hier.
E-Scooter für Leondinger Lehrlinge
Von den neuen Richtlinien für die Wirtschaftsförderung profitieren nicht nur die Betriebe, sondern auch die Lehrlinge in Leonding. Im Sommer konnten sich die Auszubildenden um einen E-Scooter bewerben, den die Stadt zur Verfügung stellt. Beim Stadtfest und bei einem weiteren Termin im Rathaus erhielten die Lehrlinge, die alle Bewerbungskriterien erfüllt haben, ihren flotten E-Scooter. Ganz im Sinne des Leondinger Mobilitätskonzeptes soll den Lehrlingen in Leondinger Betrieben der Umstieg auf öffentliche und alternative Verkehrsmittel erleichtert werden. Mit dem E-Scooter, der nach Abschluss der Lehre auch im Eigentum des jeweiligen Lehrlings verbleit, können nun auch die letzten Meter von der Öffi-Station zum Ausbildungsplatz schnell zurückgelegt werden.
Wir wünschen eine gute Fahrt!