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Wirtschaftsförderung

Die Stadt Leonding fördert Investitionen in Sachanlagen, die die Versorgung für die Leondinger Bevölkerung sichern und verbessern. Davon ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Die betroffene Betriebsstätte muss in jedem Fall im Stadtgebiet Leonding liegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im April 2026 eine Neuerung der Richtlinien zur Wirtschaftsförderung beschlossen.

Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Neuerungen:

  • Lehrlingsmobilität: Die Stadt fördert den Ankauf eines Fahrrads, E-Bikes, E-Scooters oder nachrangig eines E-Mopeds bei fehlender bzw. unzureichender Öffi-Anbindung bis max. zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
  • Frequenzsteigerung/Einzelinitiativen: Die Stadt fördert einzelne Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (maximal 2 Veranstaltungen je Unternehmen/Wirtschaftsverein).
  • Förderung von Wirtschaftsinitiativen: Zum Beispiel die Förderung von Gemeinschaftsprojekten oder sonstigen innovativen Projekten in Zusammenarbeit von mindestens 2 Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Leonding

Den Antrag auf Teilnahme an der Aktion „Lehrlingsmobilität" finden Sie hier

Die neuen Richtlinien sind ab 1. Juni 2026 gültig. Die detaillierten Richtlinien finden Sie hier.


 

Veranstaltungen

Kontakt

Mag. Helmut Luckeneder, MBA
Teamleitung Einnahmenmanagement
Tel.: 0732 6878 - 130301 E-Mail senden