Die Stadt Leonding fördert Investitionen in Sachanlagen, die die Versorgung für die Leondinger Bevölkerung sichern und verbessern. Davon ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Die betroffene Betriebsstätte muss in jedem Fall im Stadtgebiet Leonding liegen. Wirtschaftsförderungen werden aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.05.2016 nach Maßgabe der untenstehenden Richtlinien und der im jeweiligen Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgesprochen.