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Befreiung Rezeptgebühr, E-Card Service-Entgelt

Sozial schutzbedürftige Menschen oder Menschen mit niedrigen Einkommen können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Diese beträgt derzeit € 6,50 (Wert 2021). Darüber hinaus besteht für alle Versicherten die Möglichkeit, die Rezeptgebührenobergrenze festlegen zu lassen. Diese Obergrenze beträgt derzeit 2 % des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlungen. Für alle ASVG-Versicherten ist auch eine Befreiung vom Service-Entgelt für die e-Card, in Höhe von € 12,30 (Wert 2021), möglich. Die Befreiung muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen und die Antragstellung erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.

Veranstaltungen

Kontakt

Mag.a Christine Bruckmayr
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878 - 110307 E-Mail senden
Marlene König
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878-110309 E-Mail senden
Dalila Suljagic
Familien- und Sozialberatung
Tel.: 0732 6878-110306 E-Mail senden