Der Online Antrag ist auf den Webseiten www.land-oberoesterreich.gv.at und www.familienkarte.at zu finden.
Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass keine Beilagen mehr mitgesendet werden müssen.
Fördervoraussetzung: Das Angebot des beitragsfreien Kindergartens wird nicht in Anspruch genommen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.
Förderhöhe: 700 Euro pro Jahr. Der Betrag wird auf zwei Teilbeträge ausbezahlt.