Wichtige Hinweise zu Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 – darunter Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerk, Kracher oder Knallfrösche – im gesamten Ortsgebiet ganzjährig verboten ist. Diese Regelung des Pyrotechnikgesetzes 2010 gilt ausdrücklich auch zu Silvester. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen bis zu 3.600 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen.
Achtung: Pyrotechnische Artikel ohne CE-Kennzeichnung oder ohne vorgeschriebene Sicherheitsangaben sind illegal. Bereits der Besitz solcher Produkte ist strafbar.
Ein verschärftes Verbot gilt in der unmittelbaren Nähe von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern, Tierheimen und Tiergärten sowie innerhalb oder nahe größerer Menschenansammlungen.
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen appellieren wir an die Bevölkerung, aus Rücksicht auf Brandschutz, Luftqualität, Menschen und Tiere möglichst auf Feuerwerkskörper und Knallkörper zu verzichten.

