KUNDMACHUNG
gem. § 45 (4) der O.Ö. GemO 1990 i.d.g.F.
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding am
Donnerstag, dem 01.10.2026, Beginn 18:00 Uhr,
im Stadtsaal Leonding.
Am Beginn der Gemeinderatssitzung besteht auf Grund der beschlossenen Richtlinien die Möglichkeit, Fragen an den Gemeinderat zu stellen. Der Einstieg in die Tagesordnung wird zu diesem Zweck nach Bedarf bis zu einer halben Stunde verschoben.
TAGESORDNUNG:
- Nachwahl und Angelobung eines Mitgliedes des Stadtrates - GRÜNE-Fraktion
- Nachwahlen in Ausschüssen des Gemeinderates - GRÜNE-Fraktion
- Nachwahlen in Ausschüssen des Gemeinderates - SPÖ-Fraktion
- Prüfung der Gemeindegebarung durch den Prüfungsausschuss am 17.09.2026 - Kenntnisnahme des Prüfberichts
- Verwendung der Gemeindefinanzzuweisung 2026
- Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2026 und den Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzierungsplan 2026-2030
- Stromliefervertrag für die Jahre 2027-2028
- Aufhebung der Markttarifordnung 2026 und Neufassung der Markttarifordnung 2027
- Mobilitätsoffensive Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur - Auftragsvergabe
- Dienstbarkeitsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Fahrradabstellanlage im Bereich Hörrgasse/Salzburger Straße
- Dienstbarkeitsverträge für die Errichtung und den Betrieb von Warteflächen und Warteplatzüberdachungen Buslinie 193, Teil-3
- Übertragung einer Grundstücksteilfläche in das öffentliche Gut im Bereich Kürnberghalle/Freizeitanlage
- Personalvertretung der Stadtgemeinde Leonding - Ansuchen um Gewährung der Zuschüsse 2026
- Verleihung einer Ehrenbürgerschaft
- Flächenwidmungsplan Nr. 5 i.d.g.F., Änderung im Bereich der Grundstücke Nr. 2119/5, 2119/29, 2199/30, 2119/27 tw., 2119/9 tw., KG Leonding — Kenntnisnahme der geänderten Auflagenfassung
- Flächenwidmungsplan Nr. 5 i.d.g.F., Änderung im Bereich des Grundstückes Nr. 1358/1 (Schulstraße) - Beschluss der geänderten Auflagenfassung
- Weiterführung der Klima- und Modellregion Kürnbergwald (2027-2029)
- Kommunaler Hitzeschutzplan
- Berichte der Bürgermeisterin
Allfälliges
Die Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 54 Abs. 6 der O.ö. GemO 1990 i.d.g.F. jedermann in die genehmigte Verhandlungsschrift der Sitzung des Gemeinderates Einsicht nehmen kann. Gegen Kostenersatz können auch Kopien erstellt werden.

