Trink- und Nutzwasserversorgung
Im Versorgungsbereich der gemeindeeigenen Wasserleitung besteht Anschlusszwang. Das heißt, der Bedarf an Trink- und Nutzwasser ist aus der öffentlichen Wasserleitung zu decken.
Die Verwendung von Nutzwasser (WC, Waschküche) aus eigenen Regenwassernutzungsanlagen oder Hausbrunnen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und über einen Antrag bei der Stadtgemeinde Leonding zulässig! Eine Verbindung zwischen dem eigenen Nutzwasserleitungsnetz und dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gespeisten Wasserleitungsnetz ist verboten. Falls Sie eine entsprechende Anlage betreiben, werden Sie aufgefordert, bis spätestens 1. Juni 2011 bei der Stadt Leonding einen Antrag um Ausnahme vom Anschlusszwang hinsichtlich des Bedarfs an Nutzwasser zu stellen. Die Bewilligung wird per Bescheid erteilt, wenn:
- gesundheitliche Interessen nicht gefährdet werden
- Nutzwasser in bedarfsdeckender Menge zur Verfügung steht
- ein selbstständliges Nutzwasserleitungssystem besteht oder dessen Einbau technisch möglich ist und
- auf Dauer sichergestellt ist, dass es zu keiner Verbingung zwischen dem eigenen Nutzwasserleitungsnetz und dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gespeisten Wasserleitungssystem kommt.
Aus lebensmittelrechtlichen Gründen muss auf Dauer sichergestellt sein, dass jegliche Verbindung zwischen dem Nutzwasserleitungsnetz und dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanalage gespeisten Wasserleitungsnetz verhindert wird. Die physische Trennung des selbständigen Nutzwasserleitungsnetzes ist durch Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussverhinderer und ähnliche Einrichtungen nicht gegeben.
Formulare
