Der Limesteich ist ein kommunaler Biodiversitätsteich und wurde gezielt ohne Fischbesatz angelegt. Aufgrund seiner geringen Größe ist er nicht dafür geeignet, Fische dauerhaft zu tragen. Stattdessen bietet er wertvollen Lebensraum für Amphibien und aquatische Insekten, die auf fischfreie Gewässer angewiesen sind.
Leider wurden vor einiger Zeit Karpfen im Teich ausgesetzt. Die Tiere waren an die Bedingungen des kleinen Gewässers jedoch nicht angepasst und sind inzwischen verendet. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass auch gut gemeinter Fischbesatz zu ökologischen Problemen und vermeidbarem Tierleid führen kann. Zusätzlich entsteht dadurch ein erhöhter Pflege- und Betreuungsaufwand.
Wir ersuchen Sie daher, keine Fische in städtische Teiche einzusetzen.
Nach dem Oö. Fischereigesetz (insbesondere § 3 und § 11) ist der Fischbesatz Teil des Fischereirechts und keine freie Privatmaßnahme. Darüber hinaus regelt das Wasserrechtsgesetz (insb. § 32 und § 105 WRG), dass Eingriffe, die den ökologischen Zustand eines Gewässers beeinträchtigen können, rechtlich relevant sind und im öffentlichen Interesse zu beurteilen sind. Vor diesem Hintergrund ist das eigenmächtige Einsetzen von Fischen in einen kommunalen Biodiversitätsteich rechtlich nicht vorgesehen.
Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, den Limesteich als wertvollen Lebensraum für Amphibien, Insekten und andere Kleintiere zu erhalten.

