Hunde sind oft treue Wegbegleiter von Menschen, jedoch sollten ihre Hinterlassenschaften nicht an öffentlichen Orten im Ortsgebiet (Straßen, Gehwegen, Park- und Sportanlagen) zurückgelassen werden. Das OÖ. Hundehaltegesetz 2024 verpflichtet Hundehalterinnen und Hundehalter, den Kot ihrer Tiere ordnungsgemäß und unverzüglich zu entfernen. Zur Unterstützung stehen im gesamten Stadtgebiet von Leonding mittlerweile rund 90 Hundesackerlstationen zur Verfügung. Diese werden regelmäßig vom Stadtservice neu befüllt.
Für eine saubere Stadt ersuchen wir Sie daher um Rücksichtnahme und Ihre Mitarbeit!

