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Strafregisterbescheinigung beantragen

So funktioniert es

Leondingerinnen und Leondinger können eine Strafregisterbescheinigung persönlich, ohne Termin, im Bürgerservice der Stadt Leonding beantragen.
Bitte bringen Sie dazu Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

Für Personen ohne Wohnsitz in Leonding ist HIER eine Terminvereinbarung  erforderlich. 

Gebühren:

  • Strafregisterauszug, der überall vorgelegt werden kann: € 44,10
  • Strafregisterauszug zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle: € 23,10

Weitere Informationen und Details zu den Kosten finden Sie hier.
 

Spezielle Strafregisterbescheinigungen:

Für folgende Bescheinigungen benötigen Sie zusätzlich eine vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Bestätigung Ihrer Dienstgeberin/Ihres Dienstgebers bzw. der Organisation im Original:

  • Kinder- und Jugendfürsorge
  • Pflege und Betreuung
  • Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen

Wichtig bei ausländischen Urkunden:

Bei der erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden (z.B. Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden) bei einer Behörde ist eine Zeugnisgebühr für den amtlichen Gebrauch zu entrichten:

  • Ausländischer Reisepass: € 42,00
  • Ausländischer Personalausweis: € 21,00
  • Ausländische Urkunden: € 21,00

Wurde die Gebühr bereits einmal bei einer Behörde bezahlt, fällt sie bei einer späteren Vorlage nicht erneut an. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Zahlungsbestätigung mit.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerservice-Team gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie die Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung.

Strafregisterauszug vor gelbem Hintergrund
Foto: Adobe

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