Schnee räumen und Gehsteige streuen – sicher durch den Winter
Die Kolleginnen und Kollegen des Stadtservice sind bei winterlichen Witterungen rund um die Uhr im Einsatz, um die öffentlichen Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Ein herzliches Dankeschön dafür an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks im Ortsgebiet sind Sie selbst verpflichtet, den Gehsteig vor Ihrem Haus zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Pflicht gilt für die gesamte Front Ihres Grundstücks entlang der Straße, bis maximal 3 Meter Breite. Gibt es keinen Gehsteig, halten Sie bitte einen mindestens 1 Meter breiten Randstreifen frei.
Auch Dachschnee und Eiszapfen müssen entfernt werden, wenn Gefahr für Passantinnen und Passanten besteht.
Wer rechtzeitig räumt, sorgt für sichere Wege und bleibt gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite.

