des Gemeinderates der Stadt Leonding vom 09. Dezember 2022 mit der der Erhaltungsbeitrag erhöht wird.
Aufgrund des § 28 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 idF. LGBl. Nr. 125/2020 wird verordnet:
§ 1
Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe
(1) Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe des Abs. 2 erhöht.
(2) Der Erhaltungsbeitrag beträgt für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage EUR 0,48 pro Quadratmeter und für die Aufschließung durch eine Wasserversorgungsanlage EUR 0,22 pro Quadratmeter.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.
Die Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek