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Erhaltungsbeitragsverordnung

des Gemeinderates der Stadt Leonding vom 09. Dezember 2022 mit der der Erhaltungsbeitrag erhöht wird.

Aufgrund des § 28 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 idF. LGBl. Nr. 125/2020 wird verordnet:

§ 1
Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe


(1) Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe des Abs. 2 erhöht.
(2) Der Erhaltungsbeitrag beträgt für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage EUR 0,48 pro Quadratmeter und für die Aufschließung durch eine Wasserversorgungsanlage EUR 0,22 pro Quadratmeter.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.

 

Die Bürgermeisterin
Dr.in Sabine Naderer-Jelinek

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