Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

Geld (A2)

Auf dieser Seite finden Sie
Informationen zu diesen Themen:

  • Gebühren für Müll
  • Aufschließungs-Beiträge und Erhaltungs-Beiträge

Wie hoch ist die Grund-Gebühr,
wenn die Stadt Leonding meinen Müll abholt?

Wenn die Stadt Leonding Ihren Müll abholt,
müssen Sie eine Grund-Gebühr bezahlen.
Die Grund-Gebühr beträgt:

  • bei einem Müll-Behälter mit 90 Litern: 40,30 Euro,

  • bei einem Müll-Behälter mit 770 Litern: 306,10 Euro und

  • bei einem Müll-Behälter mit 1 100 Litern: 429,30 Euro.

Diese Grund-Gebühr müssen Sie 4 Mal im Jahr bezahlen.

 

Wie viel kostet es,
wenn die Stadt Leonding meinen Müll abholt?

Sie haben ein eigenes Haus oder Grundstück? Und:
Sie möchten Ihre Müll-Behälter
von der Gemeinde Leonding ausleeren lassen?
Sie zahlen für jede Müll-Sorte in Ihren Müll-Behältern
eine bestimmte Gebühr.

 

Zum Beispiel:

  • für Ihren Bio-Müll oder
  • für Ihren Restmüll

 

Wie viel Sie zahlen,
hängt von der Größe des Müll-Behälters ab:

  • Ein Müll-Behälter mit 90 Litern kostet: 3,30 Euro.
  • Ein Müll-Behälter mit 770 Litern kostet: 13,80 Euro.
  • Ein Müll-Behälter mit 1 100 Litern kostet: 19,70 Euro.

 

Wenn Sie einen Müll-Sack mit 90 Litern abholen lassen,
kostet das: 5,60 Euro.

 

Wie oft wird mein Müll-Behälter
von der Stadt Leonding abgeholt?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Ihr Restmüll mit 90 Litern wird einmal jedeWoche abgeholt oder
  • er wird einmal in 2 Wochen abgeholt oder
  • er wird einmal in 4 Wochen abgeholt.

Die großen Müll-Container für Kunst-Stoff, Altpapier und Metall
werden normalerweise einmal jede Woche abgeholt.

 

Bio-Müll

Ihr Bio-Müll wird in den warmen Monaten
von April bis Oktober
einmal pro Woche abgeholt.

In den kalten Monaten
von November bis März
wird der Bio-Müll
einmal in 2 Wochen abgeholt.

Sie möchten Ihren Bio-Müll abholen lassen?
Oder: Sie möchten Ihren Bio-Müll nicht mehr abholen lassen?
Bitte beachten Sie:
Melden Sie sich am Beginn eines Quartals bei der Gemeinde Leonding.
Ihre Anmeldung oder Ihre Abmeldung
gilt dann ab dem nächsten Quartal.

 

Wann muss ich
die Gebühren für die Müll-Abholung zahlen?

Sie zahlen 4 Mal im Jahr
die Gebühren für die Müll-Abholung.

Die Termine für die Einzahlung sind:

  • 15. Februar,
  • 15. Mai,
  • 15. August und
  • 15. November.

Sie zahlen die Gebühren immer
für das nächsteQuartal.


Zum Beispiel:
Wenn Sie am 15. Februar zahlen,
bezahlen Sie die Müll-Abholung
für die Zeit von 15. Februar bis 14. Mai.

 

Weitere Informationen

Alle Preise sind ohnegesetzliche Umsatz-Steuer angegeben.
Das heißt:
Sie müssen zu den Gebühren
noch Steuern dazu rechnen.

Die Gebühren wurden zum letzten Mal
am 17. Dezember 2018 geändert.
Das steht im Gemeinderats-Beschluss.

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:

  • Aufschließungs-Beiträgen und

  • Erhaltungs-Beiträgen.

Im Oberösterreichischen Raumordnungs-Gesetz
vom Jahr 1994 steht geschrieben:
Wenn Sie ein Grundstück besitzen
und noch kein Haus darauf bauen,
müssen Sie Aufschließungs-Beiträge zahlen.

Das sind Gebühren für:

  • den Kanal,

  • das Wasser und

  • die Straßen.

Das sind Gebühren,
die Sie im Voraus bezahlen müssen.
Wenn Sie später ein Haus
auf Ihrem Grundstück bauen,
zahlen Sie weniger Gebühren für die Anschlüsse
von Kanal, Wasser und Straßen.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
müssen Sie keineAufschließungs-Beiträge zahlen.
Dann dürfen Sie aber auf Ihrem Grundstück
10 Jahre lang kein Haus bauen.

Sie müssen 5 Jahre lang jedes Jahr
20 Prozent der gesamten Aufschließungs-Beiträge bezahlen.
Siemüssen nach dem fünften Jahr
den Erhaltungs-Beitrag für Wasser und Kanal bezahlen.

Diesen Erhaltungs-Beitrag zahlen Sie so lange,
bis Sie ein Haus
auf Ihrem Grundstück gebaut haben.
Dann müssen Sie
die Anschluss-Gebühren
für Wasser und Kanal bezahlen.

Sie zahlen die Anschluss-Gebühren,
damit Ihr Haus an den Kanal
und an das Wasser-System der Gemeinde Leonding
angeschlossen wird.

Welche Beiträge muss ich
für mein Grundstück in Leonding bezahlen?

Es gibt 3 verschiedene Arten von Beiträgen
für Ihr Grundstück.
Die Gemeinde bezahlt die öffentliche Versorgung.
Sie müssen einen Beitrag dazu leisten,
wenn Sie ein Grundstück in Leonding besitzen.

Sie müssen einen Beitrag zahlen für:

  • die Kanalisations-Anlage der Gemeinde,

  • die Wasser-Versorgungs-Anlage der Gemeinde und

  • die öffentlichen Verkehrs-Flächen der Gemeinde.
    Das sind zum Beispiel
    Straßen oder Gehsteige.

 

Hier erfahren Sie:

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?

Welchen Beitrag muss ich
für die Kanalisations-Anlage der Gemeinde bezahlen?

Wie groß ist Ihr Grundstück?
Welche Fläche von Ihrem Grundstück liegt
innerhalb von 50 Metern
im Anschluss-Bereich des Kanals?

Wenn diese Fläche kleiner als 500 Quadrat-Meter ist:
Dann müssen Sie trotzdem mindestens 500 Quadrat-Meter rechnen.

Rechnen Sie diese Fläche mal dem Einheits-Satz.

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr privates Grundstück in

  • Wohngebieten,

  • Zweit-Wohn-Gebieten oder

  • Gebieten für Geschäftsbauten und

  • Sondergebieten des Baulandes: 1,45 Euro.

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr Grundstück in

  • Industrie-Gebieten,

  • Betriebs-Baugebieten oder

  • Landflächen: 0,73 Euro und

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr Grundstück in
gemischten Baugebieten: 0,73 Euro.
Dabei dürfen Bauten und Anlagen in Wohngebieten
nicht oder nur eingeschränkt gebaut werden.

Zum Beispiel:

Ihr Grundstück ist 1 000 Quadrat-Meter groß.
Sie möchten ein Privat-Haus darauf bauen.

Sie rechnen:
1.000 mal 1,45 Euro = 14.50 Euro.
Sie müssen 1 450 Euro für den Kanal-Anschluss bezahlen.

Welchen Beitrag muss ich
für die Wasser-Versorgungs-Anlage der Gemeinde bezahlen?

Wie groß ist Ihr Grundstück?
Welche Fläche von Ihrem Grundstück liegt
innerhalb von 50 Metern
im Anschluss-Bereich der Wasser-Versorgung?
Wenn diese Fläche kleiner als 500 Quadrat-Meter ist:
Dann müssen Sie trotzdem mindestens 500 Quadrat-Meter rechnen.

Rechnen Sie diese Fläche mal dem Einheits-Satz. 

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr privates Grundstück in

  • Wohngebieten,

  • Zweit-Wohn-Gebieten oder

  • Gebieten für Geschäftsbauten und
    Sondergebieten des Baulandes: 0,73 Euro.

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr Grundstück

  • in Industrie-Gebieten,

  • Betriebs-Baugebieten oder

  • Landflächen: 0,36 Euro.

Der Einheits-Satz beträgt für Ihr Grundstück in
gemischten Baugebieten: 0,36 Euro.
Dabei dürfen Bauten und Anlagen in Wohngebieten
nicht oder nur eingeschränkt gebaut werden.

Welchen Beitrag muss ich
für die öffentlichen Verkehrs-Flächen der Gemeinde bezahlen?

Rechnen Sie die Quadrat-Wurzel
aus der Größe des Grundstückes.

Dieses Ergebnis ist
die Länge Ihrer Grundstücks-Vorderseite.
Dieses Ergebnis rechnen Sie mal 3 Meter.
Diese 3 Meter sind die Breite der Straße und des Gehsteiges
vor Ihrem Grundstück.
Es ist egal,
ob die Straße schmäler oder
breiter als 3 Meter ist.

Dann rechnen Sie dieses Ergebnis mal den Einheits-Satz.
Der Einheits-Satz beträgt: 72 Euro.

Von diesem Ergebnis ziehen Sie 60 Prozent Ermäßigung ab.
Dieses Ergebnis ist die Höhe des Beitrages
für die öffentlichen Verkehrs-Flächen in Leonding.

Zum Beispiel:

Ihr Grundstück ist 1 000 Quadrat-Meter groß.

Sie rechnen:
Die Quadrat-Wurzel aus 1.000 = 31,62 Meter.
Das ist die Länge Ihrer Grundstücks-Vorderseite.

31,62 mal 3 Meter = 94,86 Meter.
Das ist die Fläche der Straße und des Gehsteiges
vor Ihrer Grundstücks-Vorderseite.

94,86 mal 72 Euro = 6 829,92 Euro.
Das ist der Gesamt-Betrag.

60 Prozent von 6 829,92 Euro = 4 097,95 Euro.
Das ist die Ermäßigung.

Ziehen Sie nun die Ermäßigung vom Gesamt-Betrag ab:
6 829,92 Euro minus 4 097,95 Euro = 2 731,97 Euro.

Sie müssen 2 731,97 Euro für
die öffentlichen Verkehrs-Flächen in Leonding bezahlen.

 

 

Wörterbuch

Abgabe

Eine Abgabe ist Geld,
das Sie für eine Ware oder eine Dienst-Leistung
zahlen müssen.

Aufschließungs-Beiträge

Aufschließungs-Beiträge sind Gebühren,
die Eigentümer und Eigentümerinnen
von Grundstücken bezahlen müssen.
Das sind Gebühren:

  • für den Kanal,

  • für das Wasser und

  • für die Straßen.

Die Aufschließungs-Beiträge zahlt man,
wenn man auf einem Grundstück
noch kein Haus gebaut hat.

Wieviel man zahlen muss,
steht in einem eigenen Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Oberösterreichisches Raumordnungs-Gesetz vom Jahr 1994.

Das Geld von den Aufschließungs-Beiträgen
bekommt die Gemeinde.

Betriebs-Baugebiete

Betriebs-Baugebiete sind Baugebiete für Betriebe,
die wenig Lärm machen und
die Nachbarn wenig stören.

Erhaltungs-Beiträge

Wenn man ein Grundstück hat und
nach 5 Jahren
noch kein Haus darauf gebaut hat,
muss man Erhaltungs-Beiträge zahlen.
Dieses Geld bekommt die Gemeinde.

Gebiete für Geschäftsbauten

Das sind Gebiete in der Gemeinde,
wo Firmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 300 Quadrat-Metern
gebaut werden dürfen.
In anderen Gebieten dürfen diese Firmen nicht bauen.
Zum Beispiel in einem Wohngebiet.

Gebühren

Gebühren sind die Preise,
die Sie für eine Ware
oder eine Dienst-Leistung zahlen müssen.

Zum Beispiel:
Wenn die Gemeinde Leonding Ihren Müll abholt,
müssen Sie die Müll-Abholung bezahlen.
Das nennt man:
Müll-Gebühren.

Gemeinderats-Beschluss

Die Gemeinde Leonding beschließt
die Gesetze für Leonding
im Gemeinderat.
Die Leondinger und Leondingerinnen
wählen bei der Gemeinderats-Wahl
die Politiker und Politikerinnen für den Gemeinderat.
Dabei wird auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gewählt.

Ein Gesetz vom Gemeinderat heißt:
Gemeinderats-Beschluss.

gemischte Baugebiete

Gemischte Baugebiete sind zum Teil Wohnungen
und zum anderen Teil Baugebiete für Betriebe.
Diese Betriebe dürfen keinen Lärm machen
und die Nachbarn nicht stören.

gesetzliche Umsatz-Steuer

Für jede Ware oder Dienst-Leistung
müssen Sie in Österreich Umsatz-Steuern zahlen.
Steuern sind Geld,
das die Menschen an den Staat bezahlen müssen.

Es gibt eigene Gesetze, in denen steht:
Wie viele Steuern muss man für eine bestimmte Ware
oder für eine bestimmte Dienst-Leistung zahlen?
Deshalb heißt die Umsatz-Steuer auch: gesetzliche Umsatz-Steuer.

Das Geld von der Umsatz-Steuer bekommt der Staat Österreich.

Grund-Gebühr

Eine Grund-Gebühr ist ein fixer Preis
für eine Ware oder eine Dienst-Leistung,
den Sie in jedem Fall zahlen müssen.

Zu einer Grund-Gebühr kommen meistens
noch andere Gebühren dazu.

Zum Beispiel
Sie lassen von der Gemeinde Leonding
Ihren Müll abholen.
Sie zahlen jeden Monat
die Grund-Gebühr für die Müll-Abholung.
Dieser Betrag bleibt gleich.
Es ist egal, ob die Gemeinde Leonding Ihren Müll

  • einmal in der Woche oder

  • einmal alle 2 Wochen abholt.

Für jede Müll-Abholung
müssen Sie noch andereGebühren zahlen.

Industrie-Gebiet

Ein Industrie-Gebiet ist ein Bau-Gebiet
für Produktions-Betriebe und große Firmen.
Zum Beispiel für die Metall-Produktion oder
für die chemische Industrie.

Die Produktions-Betriebe und Firmen
belasten oft die Umwelt durch Lärm oder Staub.
Deshalb sind Industrie-Gebiete weit weg von Wohngebieten.

Quadrat-Wurzel

Die Quadrat-Wurzel ist ein Begriff aus der Mathematik.
Das Zeichen dazu sieht so aus:

Wenn man eine Zahl mal sich selbst rechnet,
nennt man das: Quadrat.
Mit der Quadrat-Wurzel rechnet man diese Zahl aus,
die man am Anfang hatte.

Zum Beispiel:
Man rechnet die Zahl 2 mal sich selbst.
2 mal 2 ist gleich 4.
Die Quadrat-Wurzel aus 4 ist also 2.

Quartal

Ein Jahr hat 12 Monate.
Das sind 4 Quartale.
Ein Quartal ist ein Viertel von einem Jahr.
Ein Quartal dauert 3 Monate.

Sondergebiete des Baulandes

Sondergebiete sind Gebiete in einer Gemeinde
für besonders wichtige Bauten und Anlagen.

Die Bauten und Anlagen sind zum Beispiel:

  • Kirchen,
  • Kasernen für das Bundesheer oder
  • Krankenhäuser.

Sondergebiete sind auch für Bauten und Anlagen,
zu denen viele Menschen
aus anderen Gemeinden kommen.
Zum Beispiel:

  • große Kinos oder
  • große Diskos.

 

Tarif

Ein Tarif ist ein bestimmter Preis
für eine Ware oder eine Dienst-Leistung.
Dieser Preis ist festgesetzt.
Das heißt: Er ist für alle gleich.

Zweit-Wohn-Gebiete

Zweit-Wohnungen dürfen nur
in Zweit-Wohn-Gebieten gebaut werden.
Zweit-Wohnungen sind zum Beispiel:
Ferien-Wohnungen.

Das heißt:
Sie zahlen im 1. Jahr
20 Prozent der gesamten Aufschließungs-Beiträge.
Im 2. Jahr zahlen Sie wieder 20 Prozent davon,
dann haben Sie 40 Prozent bezahlt.
Im 3. Jahr zahlen Sie wieder 20 Prozent;
dann haben Sie 60 Prozent bezahlt.
Im 4. Jahr zahlen Sie wieder 20 Prozent;
dann haben Sie 80 Prozent bezahlt.
Im 5. Jahr zahlen Sie wieder 20 Prozent,
dann haben Sie die gesamten 100 Prozent der Aufschließungs-Beiträge bezahlt.

 

Veranstaltungen

Kontakt