Leondingerinnen und Leondinger können einen Strafregisterbescheinigung persönlich, ohne Termin, im Bürgerservice beantragen.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis mit.
Für Personen ohne Wohnsitz in Leonding ist es erforderlich HIER einen Termin zu vereinbaren.
Eine Strafregisterbescheinigung kann auch online hier beantragt werden.
Gebühren:
Weitere Informationen und Details zu den Kosten finden Sie hier.
Für eine spezielle Strafregisterbescheinigung
benötigen Sie zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und von der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene und gestempelte Bestätigung im Original.
Wichtig: Bei der erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden (z.B. Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden) bei einer Behörde ist eine Zeugnisgebühr für den amtlichen Gebrauch zu entrichten.
Wurde die Gebühr für den amtlichen Gebrauch bereits einmal bei einer Behörde entrichtet, so fällt diese bei der Vorlage derselben Urkunde in einem anderen Verfahren nicht erneut an. Bitte bringen Sie die Zahlungsbestätigung mit.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.
Hier finden Sie die Strafregisterbescheinigung - Bestätigung des Dienstgebers
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