Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

Bebauungsplan & ARCGIS

Jede Gemeinde hat die Aufgabe, mittels Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist. Bebauungspläne dürfen dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.

Die damit betraute Planungsbehörde ist der Gemeinderat. Ferner kann eine aufsichtsbehördliche Genehmigung (Oö. Landesregierung) erforderlich sein, wenn durch den Bebauungsplan oder dessen Änderung, überörtliche Interessen im besonderen Maß berührt werden. Rechtsgrundlage bildet das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in der geltenden Fassung.

Der Bebauungsplan legt die räumliche Verteilung der Gebäude und sonstigen Anlagen sowie deren Erschließung fest. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung möglichst vermieden wird. Auch ist auf die Aspekte des Orts- und Landschaftsbildes und Erfordernisse des Umweltschutzes (ökologische Bauformen, Solaranlagen) besonders Bedacht zu nehmen.

Der Bebauungsplan hat als Mindestinhalt auszuweisen und festzulegen:

  • Abgrenzung des Planungsgebietes, Lage im Gemeindegebiet
  • Widmungen lt. Flächenwidmungsplan, überörtlichen Planungen
  • Fluchtlinien
  • Gebäudehöhe
  • Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen
  • Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung
  • bestehende Bauten und Anlagen

Darüber hinaus kann der Bebauungsplan weitere Festlegungen treffen (z.B. Größe der Bauplätze, äußere Gestalt von Bauten und Anlagen, Zu- und Ausfahrtsverbot, Abstellplätze, Bepflanzung, abzutragende Gebäude und Anlagen etc.).

Die planliche Darstellung des Bebauungsplanes hat im Maßstab 1:1.000 zu erfolgen und ist in der Planzeichenverordnung für Bebauungspläne geregelt.

Hier gelangen Sie zum Leitfaden für Bebauungspläne.

GFZ GRZ Berechnung

Anmerkung: Kommastellen bitte “.“ Eingeben: z.B. 500.7

Grundstücksgröße
GFZ lt. Bebauungsplan
max GFZ
50% von max GFZ
10% der Grundstücksgröße (max. 100m²)
max GRZ

Bebauungsplan online

Bürgerinnen und Bürger können sich rund um die Uhr über raumordnungsrechtliche Grundlagen informieren und erhalten sämtliche planungsrelevante Unterlagen für die Bebauung eines Grundstückes über das Portal_Arcgis.

Eine Anleitung zur Bedienung des Portals finden sie hier.

In Leonding werden pro Jahr in Summe rund 200 Bauverfahren (Baubewilligungen, Baufreistellungen, Grundstücksteilungen, etc.) durchgeführt. Dabei treten im Vorfeld viele Fragen zu den Bebauungsplänen und dem Flächenwidmungsplan der Stadt auf. Wird ein Zu- oder Neubau geplant, benötigt die/der Planverfasser/in den aktuellen Bebauungsplan. Das gleiche gilt für Personen, die ein Grundstück kaufen oder verkaufen. Über das Portal Arcgis können aktuell rechtskräftig Bebauungspläne der Stadt Leonding jederzeit rasch abgefragt werden. Zudem gibt Arcgis Auskunft über öffentliche Auflageverfahren. Das bringt nicht nur Vorteile für Bauwerberinnen und Bauwerber, sondern auch Fachplaner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Immobilienbranche können 24 Stunden täglich den aktuellen Rechtsstand eines Grundstückes abfragen. Auch ein Baudichte-Rechner ist online verfügbar. Wird im Arcgis kein Bebauungsplan angezeigt, dann gilt die OÖ Bauordnung. Eine Anleitung dazu ist direkt im Arcgis verlinkt. 

Veranstaltungen

Kontakt

Ing. Christian Hauf
Teamleitung Stadtplanung und Sachverständigendienst
Tel.: 0732 6878 - 160201 E-Mail senden
Ronald Hofstadler
Referent Stadtplanung
Tel.: 0732 6878 - 160205 E-Mail senden
Harald Pucher
Gebäuderegister, Geoinformationssystem
Tel.: 0732 6878 - 160203 E-Mail senden