Antragsberechtigt sind Hauptmieter und Hauptmieterinnen oder deren Haushaltsangehörige oder Personen, die für die Heizkosten aufkommen. Die Beantragung kann vom 02. Jänner bis 28. April 2023 erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laufend. Die Richtlinien und den aktuellen Antrag finden sie auf der Webseite des Land OÖ.
Anträge sind auch im Rathausbürgerservice in ausgedruckter Form erhältlich. Ausgefüllte Anträge können als email an sozialesleonding.at , postalisch an das Rathaus Leonding, Stadtplatz 1, 4060 Leonding der persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus oder per Posteinwurf in den Briefkasten beim Rathauseingang abgegeben werden.
Für die Heizperiode 2022/2023 beträgt der Zuschuss € 200,-.
Folgende Nettoeinkommensgrenzen sind zu beachten:
Für Personen, die 2022 den Heizkostenzuschuss nicht bereits antragslos erhalten haben, besteht die Möglichkeit, einen Energiekostenzuschuss in Höhe von weiteren € 200,- zu beantragen. Die Einkommensgrenzen (netto) dafür sind:
Informationen und Anträge erhalten sie ebenfalls auf den Seiten des Landes OÖ sowie der Sozialberatungsstelle Leonding und im Bürgerservice der Stadt Leonding.
Der Antrag auf einen Heizkostenzuschuss ist am Wohnsitzgemeindeamt zu stellen. In unserer Stadt wird der Antrag von der Sozialberatungsstelle bearbeitet.
Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen müssen die Einverständigungserklärung auf dem Antragsformlar gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 unterschreiben. Diese Einverständniserklärung ist zur Antragstellung mitzubringen. Anträge ohne diese unterschriebene Einverständniserklärung können nicht weiterbearbeitet werden.
Antrag mit Einwilligungserklärung
Fehlende Unterlagen könne innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung, spätestens aber bis28.April 2023 nachgereicht werden.