Sozialbedürftige Personen aus Leonding können einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Gewährung und die Höhe des Heizkostenzuschusses werden von der Oberösterreichischen Landesregierung jährlich in der Dezembersitzung des Oberösterreichischen Landtages beraten. Die Beantragung und die Auszahlung des Zuschusses sind jährlich von Jänner bis April möglich. Genaue Daten werden unmittelbar nach dem Beschluss der Landesregierung im Dezember bekanntgegeben. Für die Heizperiode 2019/20 betrug der Zuschuss gleich wie in den Vorjahren € 152.
Folgende Nettoeinkommensgrenzen sind zu beachten (Stand 2020/21):
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Land OÖ.
Die gesamten Bestimmungen, Aufzählungen und Erläuterungen zu den verschiedenen Einkommensarten, Informationen über die Behandlung von Unterhaltszahlungen sowie über die Beantragung durch Selbstständige finden Sie auf den Seiten des Landes Oberösterreich.
Der Antrag auf einen Heizkostenzuschuss ist am Wohnsitzgemeindeamt zu stellen. In unserer Stadt wird der Antrag von der Sozialberatungsstelle entgegengenommen. Die Antragsformulare sind auch im Bürgerservice und in der Sozialberatungsstelle erhältlich.
Vor Antragstellung werden Sie ersucht, unbedingt die Einverständniserklärung auf Seite 4 des Antragsformulares gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu unterschrieben sowie die weiteren im gleichen Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen. Diese Einverständniserklärung ist zur Antragstellung mitzubringen. Anträge ohne diese unterschriebene Einverständniserklärung können nicht weiterbearbeitet werden.