Antragsberechtigt sind Hauptmieter:innen oder deren Haushaltsangehörige oder Personen, die für die Heizkosten aufkommen. Die Gewährung und die Höhe des Heizkostenzuschusses werden von der Oberösterreichischen Landesregierung jährlich in der Dezembersitzung des Oberösterreichischen Landtages beraten. Die Beantragung kann vom 01. Februar 2022 bis 09. Mai 2022 erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses laufend. Genaue Daten werden unmittelbar nach dem Beschluss der Landesregierung im Dezember bekanntgegeben. Für die Heizperiode 2021/2022 betrug der Zuschuss € 175.
Folgende Nettoeinkommensgrenzen sind zu beachten (Stand 2021/2022):
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Land OÖ.
Der Antrag auf einen Heizkostenzuschuss ist am Wohnsitzgemeindeamt zu stellen. In unserer Stadt wird der Antrag von der Sozialberatungsstelle (nur mit Termin möglich), entgegengenommen. Hier werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkustenzuschusses geprüft. Die Antragsformulare sind im Bürgerservice oder online erhältlich.
Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen müssen die Einverständigungserklärung auf Seite 4 des Antragsformlares gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 unterschreiben. Diese Einverständniserklärung ist zur Antragstellung mitzubringen. Anträge ohne diese unterschriebene Einverständniserklärung können nicht weiterbearbeitet werden.
Antrag mit Einwilligungserklärung
Fehlende Unterlagen könne innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung, spätestens aber bis 09. Mai 2022 nachgereicht werden.