Springe zum Anfang der Seite Springe zur Hauptnavigation Springe zur Subnavigation Springe zum Hauptinhalt Springe zur rechten Spalte Springe zum Footer

Sperrstundenverordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding vom 30. März 2006 über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Gemeindegebiet von Leonding.

Auf Grund des §112 Absatz 3 dritter Satz, GewO 1994, BGBl. I Nummer 134/2005, wird verordnet:

§1

Im Gemeindegebiet von Leonding dürfen unter den Voraussetzungen des §112 Absatz 3 Gewerbeordnung 1994 vom 1. Mai bis 30. September Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen jedenfalls von 08 Uhr bis 24 Uhr, Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden, noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, jedenfalls von 9 Uhr bis 24 Uhr betrieben werden.

§2

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfirst folgenden Tag in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

Dr. Sperl

Veranstaltungen

Kontakt