Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding vom 31.3.2016, mit der die Anbahnung oder die Ausübung der Prostitution auf dem Grundstück Nr.: 1983/23 - Paschinger Straße 115 im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Leonding verboten wird.
Aufgrund §3 Abs. 4 OÖ Sexualdienstleistungsgesetz wird verordnet:
Die Nutzung des Gebäudes auf der Liegenschaft Paschinger Straße 115, bestehend aus der Parzelle 1983/23 KG Leonding, für die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen in allen Formen (Sexualdienstleistung) wird untersagt.
Die Nichtbefolgung der Bestimmungen dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis 20.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.
Diese Verordnung wird gemäß §94 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF, durch zweiwöchigen Anschlag an der Gemeindeamtstafel kundgemacht und tritt mit Ablauf des der Kundmachungsfrist folgenden Tages in Kraft.
Der Bürgermeister:
Mag. Walter Brunner